Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2007
· BG · BGBl. I Nr. 69/2009 · in Kraft seit 2009-07-31
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz erteilt die Genehmigung zum Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2007. Der Genehmigungsakt ist ein einmaliger, abgeschlossener Vorgang ohne fortwirkende Regelung. Er hat seit seiner Erteilung keine eigenständige Rechtswirkung mehr und ist historisch vollständig erledigt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2007 StF: BGBl. I Nr. 69/2009 (NR: GP XXIV AB 307 S. 31.) 25.11.2019 20006387 NOR40108363
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2007 wird die Genehmigung erteilt. 25.11.2019 20006387 NOR40108364
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz