Deregulierung, aber richtig

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Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

· K · BGBl. III Nr. 74/2009 · in Kraft seit 2009-07-02

89/06 Lebensmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung informiert über die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 für den Zeitraum 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010. Da dieser Verlängerungszeitraum seit mehr als 15 Jahren abgelaufen ist, hat die Kundmachung keine fortwirkende Rechtswirkung mehr. Sie ist ein historisch erledigtes Bekanntmachungsdokument.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung BGBl. III Nr. 74/2009 02.07.2009 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 StF: BGBl. III Nr. 74/2009

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 5. Juni 2009 stattgefundenen 100. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 125/2008) gemäß dessen Art. XXV Abs. b mit Wirkung vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 verlängert.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz