Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 67/2009 · in Kraft seit 2009-06-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag ergänzt das Europäische Rechtshilfeübereinkommen und erleichtert die Strafrechtshilfe; ein legitimer Kernbereich zwischenstaatlicher Justizkooperation.
Kategorien
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