Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Aserbaidschan - Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 65/2009 · in Kraft seit 2005-11-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll passt das bestehende Partnerschaftsabkommen EU–Aserbaidschan an den Beitritt von zehn neuen EU-Mitgliedstaaten an. Es wurde vom Rat der EU im Namen aller Mitgliedstaaten abgeschlossen und ist ein klassisches EU-Erweiterungsprotokoll. Österreich hat hier keine eigenständige Regelungskompetenz.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Protokoll zum Abkommen *1) über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union StF: BGBl. III Nr. 65/2009 Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist: ________________ *1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 149/1999. Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 5 Abs. 2 am 1. November 2005 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 185 vom 6.7.2006 S. 3, veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzbl
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