Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Moldau - Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 64/2009 · in Kraft seit 2005-03-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Protokoll zum Partnerschaftsabkommen EU–Moldau ist seit 1. März 2005 in Kraft. Der Rat der EU hat es für alle Mitgliedstaaten abgeschlossen; Österreich ist automatisch gebunden. Die österreichische Kundmachung hat keinen eigenständigen Regelungsinhalt und belastet Bürger oder Unternehmen nicht.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 5 Abs. 2 am 1. März 2005 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 224 vom 16.8.2006 S. 10, veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Protokoll1 zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht. _____________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 122/1998 und BGBl. III Nr. 203/2000.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz