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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Moldau - Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 64/2009 · in Kraft seit 2005-03-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) EU–Moldau; abgeschlossen vom Rat der EU im Namen aller Mitgliedstaaten.

Begründung

Das Protokoll zum Partnerschaftsabkommen EU–Moldau ist seit 1. März 2005 in Kraft. Der Rat der EU hat es für alle Mitgliedstaaten abgeschlossen; Österreich ist automatisch gebunden. Die österreichische Kundmachung hat keinen eigenständigen Regelungsinhalt und belastet Bürger oder Unternehmen nicht.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 5 Abs. 2 am 1. März 2005 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 224 vom 16.8.2006 S. 10, veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Protokoll1 zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht. _____________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 122/1998 und BGBl. III Nr. 203/2000.

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