Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Ukraine - Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 63/2009 · in Kraft seit 2008-09-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll ist seit 1. September 2008 in Kraft und wurde vom Rat der EU im Namen aller Mitgliedstaaten abgeschlossen. Österreich ist als EU-Mitglied daran gebunden und kann nicht einseitig austreten. Das österreichische Dokument ist eine formale Kundmachung ohne eigenständigen Regelungsinhalt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 4 Abs. 1 am 1. September 2008 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 110 vom 27.4.2007 S. 29, veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Protokoll1 zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht. ____________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 132/1999 und BGBl. III Nr. 204/2000.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz