Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Ukraine - Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 62/2009 · in Kraft seit 2006-02-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll wurde vom Rat der Europäischen Union im Namen aller Mitgliedstaaten geschlossen und ist seit 1. Februar 2006 in Kraft. Österreich ist als EU-Mitglied automatisch Vertragspartei und kann nicht einseitig austreten. Das österreichische Dokument ist eine reine Kundmachung des Inkrafttretens ohne eigenständigen Regelungsgehalt.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 5 Abs. 2 am 1. Februar 2006 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 224 vom 16.8.2006 S. 16, veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Protokoll1 zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht. _________________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 132/1999 und BGBl. III Nr. 204/2000.
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