Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
· BG · BGBl. I Nr. 68/2009 · in Kraft seit 2009-07-16
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Bundesgesetz ermächtigte die OeNB zur Übernahme eines erhöhten IWF-Quotenteils im Jahr 2009 als Reaktion auf die Finanzkrise 2008. Diese einmalige Kapitalerhöhung ist seit 2009 vollzogen; das Gesetz hat keine fortlaufende Wirkung mehr und kann gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IMF) wird um 241,6 Millionen Sonderziehungsrechte (SDR) auf 2 113,9 Millionen SDR erhöht. (2) Der zusätzliche Quotenanteil am IMF ist von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu übernehmen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz