Deregulierung, aber richtig

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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Kroatien - Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 36/2009 · in Kraft seit 2009-03-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG-Kroatien; durch Kroatiens EU-Beitritt am 1. Juli 2013 gegenstandslos; EU-Außenbeziehungsrecht; Beitrittsvertrag 2012 (Kroatien)

Begründung

Dieses Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU-Kroatien trat am 1. März 2009 in Kraft und erweiterte das SAA auf Bulgarien und Rumänien als neue EU-Mitgliedstaaten. Seit Kroatiens EU-Beitritt am 1. Juli 2013 ist das zugrundeliegende Stabilisierungsabkommen selbst vollständig durch EU-Recht ersetzt worden. Das Protokoll ist damit doppelt obsolet: Sowohl seine eigene Aufgabe (Erweiterung auf neue Mitglieder) als auch der Rahmenvertrag, auf den es sich bezieht, haben keine Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 13 Abs. 1 am 1. März 2009 in Kraft getreten. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht. _________________________________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 69/2005.

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