Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag
· BG · BGBl. I Nr. 57/2009 · in Kraft seit 2009-06-26
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Bund zur Einmalzahlung von rund 11 Millionen Euro in den IFAD-8-Fonds (8. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung). Die Zahlung wurde 2009 geleistet; das Gesetz hat seither keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 11 034 240 EUR.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz