Bundesfinanzgesetz 2009
BFG 2009 · BG · BGBl. I Nr. 49/2009 · in Kraft seit 2009-07-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das ist das Bundesbudget fuer das Jahr 2009. Es galt nur fuer dieses Jahr und ist laengst abgelaufen. Ohne operative Wirkung, daher streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Bewilligung Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2009 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen: Allgemeiner Ausgleichs- Gesamt- Haushalt haushalt haushalt (Beträge in Millionen Euro) Ausgaben: 77 469,873 101 769,357 179 239,230 Einnahmen: 63 884,158 115 355,072 179 239,230 Abgang: 13 585,715 – – Überschuss: – 13 585,715 – Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2009 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 21311986, sowie Artikel IV, V und VI oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden. 13.03.2019 20006315 NOR40106301
KI-Analyse · 2026-06-06 · 19 §§ im Datensatz