Section Control-Messstreckenverordnung Graz Ost
· V · BGBl. II Nr. 179/2009 · in Kraft seit 2009-06-20
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt eine Section-Control-Messstrecke auf der A2 bei Graz fest und dient der Überwachung der Höchstgeschwindigkeit zum Schutz vor Verkehrsunfällen. Der Schutz Dritter vor konkreten Gefahren im Straßenverkehr ist ein legitimer staatlicher Zweck. Die streckenbezogene Geschwindigkeitsmessung ist ein verhältnismäßiges Mittel, das Durchschnittsgeschwindigkeiten statt punktueller Momentaufnahmen misst.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 177,974 bis km 173,531 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt. 21.02.2018 20006307 NOR40105924
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen. 21.02.2018 20006307 NOR40105925
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz