Deregulierung, aber richtig

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Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG

· K · BGBl. II Nr. 165/2009 · in Kraft seit 2009-06-03

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle; Entscheidung 2009/292/EG der Europäischen Kommission

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlichte eine EU-Kommissionsentscheidung von 2009 über Ausnahmen von Schwermetallgrenzwerten für Kunststoffkästen und -paletten im Rahmen der EU-Verpackungsrichtlinie. Die EU-Entscheidung 2009/292/EG hat die vorherige Entscheidung 1999/177/EG ersetzt und ist ihrerseits durch neuere EU-Beschlüsse überholt worden. Die Kundmachung ist ein historisches Dokument ohne fortlaufende Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetztEU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Bekanntmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Veröffentlichung einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten StF: BGBl. II Nr. 165/2009 [CELEX-Nr.: 31994L0062, 32009D0292] Auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2008 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3, in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten und die Einrichtung von Sammel- und Verwertungssystemen (VerpackVO 1996), BGBl. Nr. 648/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 364/2006, wird kundgemacht: e-rk3 BGBl. I Nr. 102/2002, BGBl. I Nr. 3/2009 14.04.2021 20006299 NOR30007145

Art. 1 ↗ RIS

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2009 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 79/44 vom 25. März 2009 unter der Nummer 2009/292/EG verlautbart. Mit der genannten Entscheidung wird die Entscheidung 1999/177/EG ersetzt. Mit dieser Bekanntmachung werden die von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen für verbindlich erklärt. 14.04.2021 20006299 NOR40105763

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz