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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Kroatien - Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 35/2009 · in Kraft seit 2005-10-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG-Kroatien; durch Kroatiens EU-Beitritt am 1. Juli 2013 gegenstandslos; EU-Außenbeziehungsrecht; das SAA wurde durch das EU-Primärrecht und den Beitrittsvertrag 2012 ersetzt

Begründung

Dieses Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Kroatien trat am 1. Oktober 2005 in Kraft und hatte den Zweck, das SAA auf neue EU-Mitgliedstaaten auszuweiten – eine einmalige Aufgabe, die längst erledigt ist. Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 EU-Mitglied, wodurch das gesamte Stabilisierungsabkommen gegenstandslos wurde, da Kroatien seither dem EU-Binnenmarkt angehört und durch EU-Primärrecht geregelt wird. Dieses Protokoll existiert nur noch als leeres Rechtsarchiv ohne operative Wirkung und sollte im Zuge der Rechtsbereinigung formal aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 14 mit 1. Oktober 2005 in Kraft getreten. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht. _________________________________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 69/2005.

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