Deregulierung, aber richtig

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Dienstausweise (BMWF)

· V · BGBl. II Nr. 131/2009 · in Kraft seit 2009-03-01

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF), auf das diese Verordnung ausdrücklich abstellt, existiert seit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 nicht mehr unter diesem Namen – es wurde mit dem Bildungsministerium zum BMBWF zusammengelegt. Die Verordnung regelt Dienstausweise für eine Behörde, die es in dieser Form nicht mehr gibt, und ist damit gegenstandslos geworden. Das Nachfolgeministerium hat oder sollte eine eigene, aktuelle Dienstausweis-Verordnung besitzen; diese Altverordnung ist zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 — Anwendungsbereich ↗ RIS

Anwendungsbereich § 1. Diese Verordnung ist auf die Bediensteten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und seiner nachgeordneten Dienststellen anzuwenden.

KI-Analyse · 2026-07-15 · 10 §§ im Datensatz