Dienstausweise (BMWF)
· V · BGBl. II Nr. 131/2009 · in Kraft seit 2009-03-01
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF), auf das diese Verordnung ausdrücklich abstellt, existiert seit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 nicht mehr unter diesem Namen – es wurde mit dem Bildungsministerium zum BMBWF zusammengelegt. Die Verordnung regelt Dienstausweise für eine Behörde, die es in dieser Form nicht mehr gibt, und ist damit gegenstandslos geworden. Das Nachfolgeministerium hat oder sollte eine eigene, aktuelle Dienstausweis-Verordnung besitzen; diese Altverordnung ist zu streichen.
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Belegende Paragraphen
§ 1 — Anwendungsbereich ↗ RIS
Anwendungsbereich § 1. Diese Verordnung ist auf die Bediensteten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und seiner nachgeordneten Dienststellen anzuwenden.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 10 §§ im Datensatz