Deregulierung, aber richtig

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Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)

· Vertrag – Albanien · BGBl. III Nr. 26/2009 · in Kraft seit 2008-11-01

19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Rahmenvertrag über Entwicklungszusammenarbeit; er begründet außenpolitische Kooperation und schränkt keine inländischen Freiheiten ein.

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