Entwicklungszusammenarbeit - allgemeine Bestimmungen und Bedingungen (Serbien)
· Vertrag – Serbien · BGBl. III Nr. 19/2009 · in Kraft seit 2010-01-01
19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag über allgemeine Bestimmungen der Entwicklungszusammenarbeit mit Serbien. Rahmen für staatliche Kooperation ohne Beschränkung inländischer Freiheit.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz