Deregulierung, aber richtig

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Entwicklungszusammenarbeit - allgemeine Bestimmungen und Bedingungen (Serbien)

· Vertrag – Serbien · BGBl. III Nr. 19/2009 · in Kraft seit 2010-01-01

19/18 Entwicklungshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag über allgemeine Bestimmungen der Entwicklungszusammenarbeit mit Serbien. Rahmen für staatliche Kooperation ohne Beschränkung inländischer Freiheit.

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