Deregulierung, aber richtig

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Ökoprämiengesetz

· BG · BGBl. I Nr. 28/2009 · in Kraft seit 2009-04-01

32/06 Verkehrsteuern · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz führte 2009 eine befristete Abwrackprämie für den Tausch alter Autos ein, die nur vom 1. April bis 31. Dezember 2009 und nur für die ersten 30 000 Fahrzeuge galt. Dieser Zeitraum ist längst abgelaufen und die Mittel sind ausgeschöpft. Das Gesetz hat keine Wirkung mehr und ist erledigt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 — Gegenstand der Ökoprämie ↗ RIS

Gegenstand der Ökoprämie § 1. (1) Für die Verschrottung von fahrtüchtigen Fahrzeugen, die vor dem 1. Jänner 1996 im Inland erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, wird für den Zeitraum von 1. April 2009 bis längstens zum 31. Dezember 2009 eine Ökoprämie eingeführt. (2) Die Ökoprämie kann nur für Personenkraftwagen, die auf Privatpersonen im Inland zum Verkehr zugelassen sind, beansprucht werden. Keine Ökoprämie wird für Personenkraftwagen gewährt, die innerhalb des letzten Jahres im notwendigen Betriebsvermögen eines Betriebes waren. (3) Personenkraftwagen sind Fahrzeuge der Klasse M1 gemäß § 3 des Kraftfahrgesetzes, ausgenommen als M1 genehmigte Wohnmobile und Spezialkraftwagen.

§ 3 — Höhe der Ökoprämie ↗ RIS

Höhe der Ökoprämie § 3. (1) Die Höhe der Ökoprämie beträgt 1500 Euro, wobei sie je zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom inländischen Fahrzeughändler, der das Neufahrzeug veräußert, aufgebracht wird. Der Fahrzeughändler hat seinen Anteil in Form einer Ökoabgabe an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zu entrichten. (2) Die Ökoprämie wird für die ersten 30 000 Fahrzeuge, für die innerhalb des Geltungszeitraumes des Gesetzes ein vollständiger und korrekter Antrag gestellt wird, ausbezahlt. (3) Die Ökoprämie ist eine ausschließliche Bundesabgabe.

§ 7 — Inkrafttreten ↗ RIS

Inkrafttreten § 7. Das Ökoprämiengesetz, BGBl. I Nr. 28/2009, tritt mit Ablauf des 31. März 2009 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-06-06 · 10 §§ im Datensatz