Österreichischer Beitrag an den PRG-HIPC Trust - Entschuldung Liberias
· BG · BGBl. I Nr. 23/2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2010 · in Kraft seit 2009-03-26
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz erlaubt der Nationalbank, einmalig 4,8 Millionen Sonderziehungsrechte zur Entschuldung Liberias an den IWF-Treuhandfonds zu überweisen. Diese Transaktion wurde 2009/2010 abgewickelt. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, für die Republik Österreich im Zuge der Entschuldung Liberias an den beim Internationalen Währungsfonds eingerichteten Treuhandfonds für hoch verschuldete arme Länder (PRG-HIPC Trust) einen Betrag in Höhe von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten zu überweisen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz