Deregulierung, aber richtig

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Österreichischer Beitrag an den PRG-HIPC Trust - Entschuldung Liberias

· BG · BGBl. I Nr. 23/2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2010 · in Kraft seit 2009-03-26

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz erlaubt der Nationalbank, einmalig 4,8 Millionen Sonderziehungsrechte zur Entschuldung Liberias an den IWF-Treuhandfonds zu überweisen. Diese Transaktion wurde 2009/2010 abgewickelt. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, für die Republik Österreich im Zuge der Entschuldung Liberias an den beim Internationalen Währungsfonds eingerichteten Treuhandfonds für hoch verschuldete arme Länder (PRG-HIPC Trust) einen Betrag in Höhe von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten zu überweisen.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz