Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols
· BG · BGBl. I Nr. 21/2009 · in Kraft seit 2009-03-26
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz gewährt dem Land Tirol ausdrücklich einen einmaligen Zweckzuschuss von vier Millionen Euro für das Jubiläumsjahr 2009. Die Zahlung war einmalig und für das Jahr 2009 bestimmt; sie wurde damals ausgezahlt. Das Gesetz ist vollständig erledigt und ohne jede Regelungswirkung.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Dem Land Tirol wird aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols aus Bundesmitteln im Jahre 2009 ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für infrastrukturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Jubiläumsjahr 2009, insbesonders für die Errichtung eines neuen Ausstellungsgebäudes am Bergisel und für die Sanierung und Adaptierung des Kaiserjägermuseums zu verwenden. 18.04.2023 20006237 NOR40104618
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern. 18.04.2023 20006237 NOR40104619
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz