Deregulierung, aber richtig

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Name und Abkürzung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

· K · BGBl. II Nr. 69/2009 · in Kraft seit 2009-03-13

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schützt den Namen und die Abkürzung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) – einer UN-Sonderorganisation – vor missbräuchlicher Markeneintragung in Österreich. Niemand soll die Autorität dieser wichtigen internationalen Wetterorganisation durch Markenmissbrauch ausnutzen können. Die Pflicht ergibt sich aus der WMO-Konvention und der Pariser Verbandsübereinkunft. Eine Aufhebung brächte keinen Freiheitsgewinn.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Name und Abkürzung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) BGBl. II Nr. 69/2009 13.03.2009 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und die Abkürzung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) StF: BGBl. II Nr. 69/2009 Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name und die Abkürzung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz