Name, Abkürzung und Emblem des Internationalen Transport Forums (ITF)
· K · BGBl. II Nr. 68/2009 · in Kraft seit 2009-03-13
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt den Namen, die Abkürzung und das Emblem des Internationalen Transport Forums (ITF) vor missbräuchlicher Markeneintragung in Österreich. Das ITF ist eine wichtige zwischenstaatliche Verkehrsorganisation, und ihre Symbole dürfen nicht von privaten Unternehmen als Marken angemeldet werden. Der Schutz entspricht Österreichs Verpflichtungen als Mitglied dieser internationalen Organisation. Die Beschränkung belastet keine Bürger im Alltag.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Name, Abkürzung und Emblem des Internationalen Transport Forums (ITF) BGBl. II Nr. 68/2009 13.03.2009 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem des Internationalen Transport Forums (ITF) StF: BGBl. II Nr. 68/2009 Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem des Internationalen Transport Forums (ITF), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz