Deregulierung, aber richtig

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Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

· K · BGBl. II Nr. 67/2009 · in Kraft seit 2009-03-13

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (Basisverordnung Lebensmittelrecht); EFSA ist EU-Agentur; Schutz des Emblems entspricht EU-Interessen

Begründung

Diese Kundmachung schützt den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – einer zentralen EU-Agentur – vor missbräuchlicher Markeneintragung in Österreich. Als EU-Agentur muss die EFSA ihre offiziellen Symbole schützen, damit niemand unter diesem Deckmantel gefälschte oder irreführende Lebensmittelinformationen verbreiten kann. EU-Recht legt diesen Schutz nahe. Eine Aufhebung würde die Integrität der EU-Lebensmittelaufsicht gefährden.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) BGBl. II Nr. 67/2009 13.03.2009 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) StF: BGBl. II Nr. 67/2009 Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz