29. Nachtrag zum Arzneibuch
· V · BGBl. II Nr. 56/2009 · in Kraft seit 2009-02-28
82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung hat die Amtliche Ausgabe 2009 des Österreichischen Arzneibuches mit 1. März 2009 in Kraft gesetzt und ältere Monographien aufgehoben. Dieser Vollzug ist seit 2009 abgeschlossen; neuere Ausgaben haben das Arzneibuch 2009 längst ersetzt. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2009, wird mit 1.März 2009 in Kraft gesetzt.
§ 2 ↗ RIS
§2. Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des Österreichischen Arzneibuches, Amtliche Ausgabe 2009, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz