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Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU-Israel - Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 6/2009 · in Kraft seit 2008-12-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen EU-Israel; ABl. Nr. L 317 vom 5. Dezember 2007 S. 65; EU-Außenbeziehungsrecht Art. 218 AEUV

Begründung

Dieses Protokoll erweitert das Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen EU-Israel auf die 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten; es trat am 1. Dezember 2008 in Kraft. Das zugrundeliegende Assoziierungsabkommen mit Israel ist Rechtsrahmen für die Handels- und Kooperationsbeziehungen und bleibt in Kraft. Österreich ist als EU-Mitglied daran gebunden. Eine Änderung wäre nur auf EU-Ebene möglich.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 9 Abs. 1 mit 1. Dezember 2008 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 317 vom 5. Dezember 2007 S. 65, veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Europa-Mittelmeer-Abkommen, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht. _____________ 1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 109/2000.

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