Deregulierung, aber richtig

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Übertragung der Durchführung der elektronischen Wahlen an die Bundesrechenzentrum GmbH

· V · BGBl. II Nr. 38/2009 · in Kraft seit 2009-02-14

14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung übertrug der Bundesrechenzentrum GmbH die Durchführung des elektronischen Votings bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009. Die Wahl 2009 ist längst abgehalten; der einmalige Auftrag ist vollständig erledigt. Die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Durchführung der elektronischen Wahlen (E-Voting) bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 im Sinne des § 34 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998), BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2008, betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz