Übertragung der Durchführung der elektronischen Wahlen an die Bundesrechenzentrum GmbH
· V · BGBl. II Nr. 38/2009 · in Kraft seit 2009-02-14
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung übertrug der Bundesrechenzentrum GmbH die Durchführung des elektronischen Votings bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009. Die Wahl 2009 ist längst abgehalten; der einmalige Auftrag ist vollständig erledigt. Die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Durchführung der elektronischen Wahlen (E-Voting) bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 im Sinne des § 34 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998), BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2008, betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz