Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Mazedonien - Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 172/2008 · in Kraft seit 2005-08-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll erweitert das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU-Nordmazedonien auf die 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten und trat am 1. August 2005 in Kraft. Das zugrundeliegende SAA ist weiterhin aktiv, da Nordmazedonien EU-Kandidatenland ist. Österreich ist als EU-Mitglied an diesen internationalen Vertrag gebunden und kann ihn nicht einseitig aufheben.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 16 Abs. 2 mit 1. August 2005 in Kraft getreten. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht. _____________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 130/2005.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz