VfGH-Aufhebung von Bestimmungen der Systemnutzungstarife-Verordnung 2003
· K · BGBl. II Nr. 472/2008 · in Kraft seit 2008-12-18
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Kundmachung dokumentierte eine Verfassungsgerichtshof-Entscheidung von 2008, mit der bestimmte Bestimmungen der Systemnutzungstarife-Verordnung 2003 aufgehoben wurden. Das zugrundeliegende Regulierungsregime für Stromnetztarife wurde seither mehrfach neu geregelt. Die Kundmachung ist ein historisches Dokument ohne fortlaufende Rechtswirkung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz