Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung von Bestimmungen der Systemnutzungstarife-Verordnung 2003

· K · BGBl. II Nr. 472/2008 · in Kraft seit 2008-12-18

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentierte eine Verfassungsgerichtshof-Entscheidung von 2008, mit der bestimmte Bestimmungen der Systemnutzungstarife-Verordnung 2003 aufgehoben wurden. Das zugrundeliegende Regulierungsregime für Stromnetztarife wurde seither mehrfach neu geregelt. Die Kundmachung ist ein historisches Dokument ohne fortlaufende Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz