Deregulierung, aber richtig

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Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung-Justiz

DVPV-Justiz · V · BGBl. II Nr. 471/2008 · in Kraft seit 2009-01-01

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/06 Dienstrechtsverfahren · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Verordnung bestimmt, welche Behörden im Justizbereich für Dienstrechtsangelegenheiten der Bediensteten zuständig sind. Solche Zuständigkeitsregelungen sind gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, damit Beamte und Vertragsbedienstete wissen, an welche Stelle sie sich in Dienstrechtssachen wenden müssen; die Verordnung wurde zuletzt 2018 aktualisiert.

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Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Nachgeordnete Dienstbehörden gemäß § 2 Abs. 3 DVG und nachgeordnete Personalstellen gemäß § 2e Abs. 1a VBG sind: 27.02.2018 20006138 NOR40200437

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz