Einrichtung eines Registers zur Qualitätssicherung bei der Behandlung von primären malignen Lungen- und Pleuratumoren
· V · BGBl. II Nr. 436/2008 · in Kraft seit 2008-12-03
82/01 Gesundheitsrecht, Organisationsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Register erfasst Daten zur Behandlung primärer maligner Lungen- und Pleuratumore und unterstützt die Qualitätssicherung in einem Bereich mit hoher Sterblichkeit und komplexer Behandlungslogik. Es liefert evidenzbasierte Grundlagen für die Verbesserung der Krebsversorgung und schützt Patienten vor unerkannten Qualitätsmängeln. Die Einschränkungen für beteiligte Einrichtungen sind gering.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Durch diese Verordnung wird ein Register für die Qualitätssicherung bei der Behandlung von primären malignen Lungen- und Pleuratumoren eingerichtet. (2) Das Register wird gemäß § 4 Abs. 2 Z 3 des Bundesgesetzes über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) von der Gesundheit Österreich GmbH (Geschäftsbereich BIQG) geführt. Lungentumor 06.09.2017 20006104 NOR40102842
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Das Register dient der Erfassung von Daten im Zusammenhang mit der medizinischen Betreuung primärer, maligner Lungen- und Pleuratumore Lungentumor 06.09.2017 20006104 NOR40102843
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz