Errichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt
· V · BGBl. II Nr. 422/2008 · in Kraft seit 2008-11-29
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung richtete 2009 eine zweite Notarstelle in Freistadt ein. Die Stelle besteht seit April 2009 und ist vollständig in die bestehende Notariatsorganisation integriert. Der einmalige Errichtungsakt hat seine Wirkung vollständig entfaltet.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Freistadt errichtet. 31.10.2017 20006094 NOR40102803
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz