Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland)

· Vertrag – Lettland · BGBl. III Nr. 160/2008 · in Kraft seit 2008-12-01

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der gegenseitige Schutz eingestufter Informationen ist ein üblicher, sicherheitspolitisch legitimer Vertragsinhalt ohne Eingriff in Freiheitsrechte.

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