Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie Fakultativprotokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 155/2008 · in Kraft seit 2026-05-06

19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die UN-Behindertenrechtskonvention samt Fakultativprotokoll sichert Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe. Sie begründet Schutz- und Förderpflichten des Staates.

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