Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie Fakultativprotokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 155/2008 · in Kraft seit 2026-05-06
19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die UN-Behindertenrechtskonvention samt Fakultativprotokoll sichert Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe. Sie begründet Schutz- und Förderpflichten des Staates.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 52 §§ im Datensatz