Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 139/2008 · in Kraft seit 2008-11-01

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Nordmazedonien fördert Kooperation und schränkt keine inländischen Freiheiten ein.

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