Deregulierung, aber richtig

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2006

· V · BGBl. II Nr. 357/2008 · in Kraft seit 2008-10-08

27/01 Rechtsanwälte · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung setzte die Gesamtsumme der staatlichen Pauschalvergütung für bestellte Rechtsanwälte in überlangen Verfahren für das Jahr 2006 auf EUR 341.301,81 fest. Die Zahlung für 2006 ist längst abgewickelt; für jedes Folgejahr wurden eigene Verordnungen erlassen. Das Dokument hat keine fortlaufende Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 5 RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO wird für das Jahr 2006 mit insgesamt Euro 341 301,81 festgesetzt. 21.11.2019 20006026 NOR40101908

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz