Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2006
· V · BGBl. II Nr. 357/2008 · in Kraft seit 2008-10-08
27/01 Rechtsanwälte · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung setzte die Gesamtsumme der staatlichen Pauschalvergütung für bestellte Rechtsanwälte in überlangen Verfahren für das Jahr 2006 auf EUR 341.301,81 fest. Die Zahlung für 2006 ist längst abgewickelt; für jedes Folgejahr wurden eigene Verordnungen erlassen. Das Dokument hat keine fortlaufende Rechtswirkung.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 5 RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO wird für das Jahr 2006 mit insgesamt Euro 341 301,81 festgesetzt. 21.11.2019 20006026 NOR40101908
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz