Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Kalsdorf

· V · BGBl. II Nr. 341/2008 · in Kraft seit 2008-10-01

43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat einzig den Zweck, eine alte Gefahrenbereichsverordnung für das Munitionslager Kalsdorf aufzuheben. Die Aufhebung ist 2008 vollzogen worden; die Verordnung selbst hat danach keinen fortlaufenden Regelungsinhalt mehr und kann aus dem Bundesrecht gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 27. Juli 1987 über das Munitionslager KALSDORF, GZ 12.668/147-1.5/87, wird aufgehoben.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2008 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz