Deregulierung, aber richtig

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Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 125/2008 · in Kraft seit 2008-07-01

89/06 Lebensmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentierte die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 für den Zeitraum 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009. Dieser Zeitraum ist seit Jahren abgelaufen, und das Übereinkommen von 1999 wurde durch das Nahrungsmittelassistenz-Übereinkommen von 2012 ersetzt. Die Kundmachung hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 6. Juni 2008 stattgefundenen 98. Tagung das NahrungsmittelhilfeÜbereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 78/2007) gemäß dessen Art. XXV Abs. b mit Wirkung vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 verlängert. Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Slowenien am 26. Oktober 2007 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen hinterlegt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz