Deregulierung, aber richtig

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Wappen und Nationalfahne - Kanada, Embleme - Regierung von Kanada

· K · BGBl. II Nr. 335/2008 · in Kraft seit 2008-09-26

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schützt das Wappen und die Nationalfahne Kanadas sowie Embleme der kanadischen Regierung vor missbräuchlicher Markeneintragung in Österreich. Der Schutz staatlicher Hoheitszeichen befreundeter Nationen ist eine völkerrechtliche Verpflichtung und verhindert, dass Firmen nationale Symbole Kanadas kommerziell missbrauchen. Eine Aufhebung würde die bilateralen Beziehungen belasten. Die Beschränkung betrifft nur den spezifischen Missbrauch dieser Hoheitszeichen als Marken.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Wappen und Nationalfahne - Kanada, Embleme - Regierung von Kanada BGBl. II Nr. 335/2008 26.09.2008 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wappen und die Nationalfahne von Kanada und Embleme der Regierung von Kanada StF: BGBl. II Nr. 335/2008 Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf Wappen und die Nationalfahne von Kanada und Embleme der Regierung von Kanada Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz