Deregulierung, aber richtig

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Emblem - Europäisches Patentamt (EPA)

· K · BGBl. II Nr. 330/2008 · in Kraft seit 2008-09-26

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schützt das Emblem des Europäischen Patentamts (EPA) davor, als private Marke in Österreich eingetragen zu werden. Das Europäische Patentamt ist eine wichtige europäische Organisation, und ihre Symbole dürfen nicht von privaten Unternehmen für sich beansprucht werden. Die Schutzpflicht ergibt sich aus dem Europäischen Patentübereinkommen und der Pariser Verbandsübereinkunft. Eine Aufhebung würde Markenrechtsmissbrauch ermöglichen und Österreichs internationale Verpflichtungen verletzen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Emblem - Europäisches Patentamt (EPA) BGBl. II Nr. 330/2008 26.09.2008 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Emblem des Europäischen Patentamtes (EPA) StF: BGBl. II Nr. 330/2008 Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass das Emblem des Europäischen Patentamtes (EPA), welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz