Deregulierung, aber richtig

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Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Wien – Neubau I nach Wien – Josefstadt

· V · BGBl. II Nr. 319/2008 · in Kraft seit 2008-09-12

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung verlegte 2009 den Amtssitz einer Wiener Notarstelle von Neubau I nach Josefstadt. Die Maßnahme wurde mit 1. Februar 2009 vollzogen und hat seitdem keine operative Wirkung mehr. Es gibt keinen Grund, diesen einmaligen Verwaltungsakt im Bundesrecht zu belassen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2009 der Amtssitz der Notarstelle Wien – Neubau I nach Wien – Josefstadt verlegt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz