Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Wien – Neubau I nach Wien – Josefstadt
· V · BGBl. II Nr. 319/2008 · in Kraft seit 2008-09-12
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung verlegte 2009 den Amtssitz einer Wiener Notarstelle von Neubau I nach Josefstadt. Die Maßnahme wurde mit 1. Februar 2009 vollzogen und hat seitdem keine operative Wirkung mehr. Es gibt keinen Grund, diesen einmaligen Verwaltungsakt im Bundesrecht zu belassen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2009 der Amtssitz der Notarstelle Wien – Neubau I nach Wien – Josefstadt verlegt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz