Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU-Tunesien – Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 112/2008 · in Kraft seit 2008-08-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll erweitert das Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Tunesien auf die zehn im Jahr 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten. Das zugrundeliegende Assoziierungsabkommen mit Tunesien ist nach wie vor in Kraft und regelt die Handels- und Kooperationsbeziehungen. Österreich ist als EU-Mitglied an diese internationalen Verträge gebunden und kann sie nicht einseitig aufheben. Eine Änderung wäre nur auf EU-Ebene möglich.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen *1) zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union StF: BGBl. III Nr. 112/2008 Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist: _______________ *1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 35/1998. Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 12 Abs. 1 mit 1. August 2008 in Kraft getreten. Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 278 vom 21. Oktober 2005 S. 3, veröffentlicht. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BG
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz