Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P12
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 114/2008 · in Kraft seit 2002-11-28
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll erhöht die Mitgliederzahl des ICAO-Rates und ist ein gültiger multilateraler Staatsvertrag, dem Österreich zugestimmt hat. Er steht weiterhin in Kraft und regelt die internationale Luftfahrtverwaltung. Ein einseitiger Rückzug Österreichs wäre nicht sinnvoll und hätte keinen messbaren Freiheitsgewinn.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Juni 1996 beim Generalsekretär der ICAO hinterlegt; das Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist am 28. November 2002 in Kraft getreten. Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der ICAO haben neben Österreich folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert: Ägypten, Algerien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahrain, Belarus, Belgien, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Burkina Faso, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Eritrea, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gambia, Ghana, Griechenland, Guatemala, Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Island, Italien, Jamaika, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Demokratische Volksrepublik Korea, Republik Korea, Kroatien, Kuba, Kuwait, Demokratische Volksrepublik Laos, Lesotho, Lettland, Libanon, Libysch-Arabische Dschamahirija, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Malta, Marokko, Mauritius, die ehemalige jugoslawische Re
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) PROTOKOLL ÜBER EINE ÄNDERUNG DES ARTIKELS 50 LIT. A DES ABKOMMENS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZIVILLUFTFAHRT UNTERZEICHNET IN MONTREAL AM 26. OKTOBER 1990 DIE VERSAMMLUNG DER INTERNATIONALEN ZIVILLUFTFAHRTORGANISATION die am 25. Oktober 1990 in Montreal zu ihrer achtundzwanzigsten (außerordentlichen) Tagung ZUSAMMENTRAT; die FESTSTELLTE, dass es der Wunsch einer großen Anzahl von Vertragsstaaten ist, die Mitgliederzahl des Rates zu erhöhen, um eine bessere Ausgewogenheit durch eine stärkere Vertretung der Vertragsstaaten zu sichern; die es für angebracht ERACHTETE, die Anzahl der Mitglieder dieses Organs von 33 auf 36 zu erhöhen, die es als notwendig ERACHTETE, zu diesem Zweck das am 7. Dezember 1944 in Chicago abgeschlossene Abkommen1 über die Internationale Zivilluftfahrt zu ändern; INFOLGEDESSEN, gemäß vorgenanntem Beschluss der Versammlung, wurde dieses Protokoll vom Generalsekretär der Organisation abgefasst. ZU URKUND DESSEN unterzeichnen der Präsident und der Generalsekretär der vorgenannten 28. (außerordentlichen) Tagung der Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, von der Versammlung hiezu bevollmächtigt, dieses Protokoll. GESCHEHEN zu Montreal
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz