Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P11

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 113/2008 · in Kraft seit 1999-08-17

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll ergänzt das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt um den russischen Text als verbindliche Sprachversion und ist ein gültiger multilateraler Staatsvertrag, dem Österreich beigetreten ist. Er steht weiterhin in Kraft und ist Bestandteil des internationalen Luftfahrtrechts. Ein einseitiger Rückzug wäre international nicht sinnvoll und hätte keinen Freiheitsgewinn für Bürger zur Folge.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird verfassungsmäßig genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. April 1983 beim Generalsekretär der ICAO hinterlegt; das Protokoll über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist am 17. August 1999 in Kraft getreten. Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der ICAO haben neben Österreich folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert: Afghanistan, Algerien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Äthiopien, Australien, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, China (einschließlich der Sonderverwaltungsregion Hongkong), Dänemark, Deutschland, Ecuador, Eritrea, Estland, Finnland, Frankreich, Ghana, Griechenland, Guatemala, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Island, Italien, Jemen, Jordanien, Kanada, Demokratische Volksrepublik Korea, Kroatien, Kuba, Kuwait, Lesotho, Lettland, Libanon, Libysch-Arabische Dschamahirija, Luxemburg, Malawi, Malaysia, Malta, Mauritius, die ehemalige jugoslawische Republik

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) PROTOKOLL über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt Unterzeichnet in Montreal am 30. September 1977 Die Versammlung der Internationalen ZivilluftfahrtOrganisation, die am 30. September 1977 in Montreal zu ihrer zweiundzwanzigsten Tagung zusammentrat, die die Resolution A21-13 betreffend den authentischen Wortlaut in russischer Sprache des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zur Kenntnis nahm, die FESTSTELLTE, dass die Vertragsstaaten allgemein den Wunsch nach einem authentischen Text in russischer Sprache des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt geäußert haben, die es als notwendig ERACHTETE, zu diesem Zweck das am 7. Dezember 1944 in Chicago abgeschlossene Abkommen *1) über die Internationale Zivilluftfahrt abzuändern, (1) GENEHMIGTE gemäß den Bestimmungen des Artikels 94a des vorerwähnten Abkommens folgenden Änderungsvorschlag zu diesem Abkommen: Der gegenwärtige Wortlaut des letzten Absatzes des Abkommens ist durch den nachstehenden Text zu ergänzen: „Ausgefertigt in Chicago am 7. Dezember 1944 in englischer Sprache. Die in französischer, englischer spanischer und russischer Sprache abgefassten Texte des vorl

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz