Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 109/2008 · in Kraft seit 2008-08-30
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung listet Staaten auf, die bis 2007 der Konvention über die internationale Zivilluftfahrt beigetreten sind. Alle genannten Beitrittsvorgänge sind längst abgeschlossen; die Kundmachung hat keine operative Wirkung mehr und ist rein historisches Dokument.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt BGBl. III Nr. 109/2008 30.08.2008 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt StF: BGBl. III Nr. 109/2008
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 41/1999) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: Andorra 26. Jänner 2001 Bundesrepublik Jugoslawien, nunmehr Serbien 14. Dezember 2000 Montenegro 12. Februar 2007 St. Kitts und Nevis 21. Mai 2002 Timor-Leste 4. August 2005 Die Niederlande haben am 9. Jänner 1986 den Geltungsbereich des Abkommens mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 auf die Niederländischen Antillen und Aruba ausgedehnt. Einer weiteren Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten zufolge findet auf Grund von Erklärungen Portugals und der Volksrepublik China das Abkommen auf die Sonderverwaltungsregion Macao weiterhin Anwendung. Ferner wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 41/1999 dahingehend berichtigt, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nicht mit 8. September 1991, sondern erst mit Wirksamkeit vom 9. Jänner 1993 Vertragspartei des Abkomme
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz