Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Namibia)

· Vertrag - Namibia · BGBl. III Nr. 108/2008 · in Kraft seit 2008-09-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Investitionsschutzabkommen mit Namibia sichert österreichische Investoren im Ausland und ist freiheits- und eigentumsschützend. Namibia ist kein EU-Staat, sodass das Abkommen nicht durch Unionsrecht überlagert wird.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 29 §§ im Datensatz