Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 99/2008 · in Kraft seit 2008-08-01

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet; regelt Wasserkraftberechtigungen und öffentliche Interessen an den Grenzgewässern. Legitime bilaterale Grenzgewässerregelung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Gegenstand dieses Abkommens ist die Nutzbarmachung der Wasserkraft der Grenzgewässer, ferner der Gewässer des Stillerbachs und des Sampoirbachs, soweit dadurch die Nutzbarmachung der Wasserkraft der Grenzgewässer wesentlich beeinflusst wird. 20.12.2017 20005938 NOR40101098

KI-Analyse · 2026-07-20 · 39 §§ im Datensatz