Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 81/2008 · in Kraft seit 2022-03-24

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen sichert Staatenlosen einen menschenrechtlichen Mindeststatus. Es begründet Schutzpflichten des Staates und keine Beschränkungen der Bürger.

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