Österreichische Nationalbibliothek-Archiv-Verordnung
· V · BGBl. II Nr. 239/2008 · in Kraft seit 2008-07-04
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung beauftragt die Bundesrechenzentrum GmbH mit dem Aufbau eines Datenspeichersystems für die Österreichische Nationalbibliothek zur Archivierung österreichischer Websites. IT-Beschaffungsentscheidungen und Dienstleistungsaufträge zwischen Bundesbehörden müssen nicht in einer formellen Verordnung geregelt werden — das ist bürokratisch überzogen und schränkt die Flexibilität der Nationalbibliothek ein. Nach 18 Jahren hat sich die Technologie grundlegend verändert; die Verordnung sollte gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Österreichische Nationalbibliothek-Archiv-Verordnung BGBl. II Nr. 239/2008 04.07.2008 Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur mit der der Bundesrechenzentrum GmbH die Aufgaben der Archivierung der Österreichischen Nationalbibliothek übertragen werden (Österreichische Nationalbibliothek-Archiv-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 239/2008 Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Errichtung und dem Betrieb eines Datenspeichersystems betraut, mit dem die Österreichische Nationalbibliothek ein elektronisches Archiv zur Sammlung österreichischer Websites zum Zwecke der Dokumentation für die Zukunft betreiben wird.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz