Lehrplan – griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Volksschule
· K · BGBl. II Nr. 248/2008 · in Kraft seit 2008-07-11
70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Bekanntmachung veröffentlicht den von der griechisch-orthodoxen Kirche erstellten Lehrplan für den Religionsunterricht an Volksschulen, wie es das Religionsunterrichtsgesetz vorschreibt. Der Staat übt hier keine eigene Regelungsmacht aus, sondern erfüllt eine Veröffentlichungspflicht; Religionsunterricht ist ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht der Religionsgemeinschaften.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Volksschule (Grundschule) wurde von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2008 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz