Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Lehrplan – griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Volksschule

· K · BGBl. II Nr. 248/2008 · in Kraft seit 2008-07-11

70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Bekanntmachung veröffentlicht den von der griechisch-orthodoxen Kirche erstellten Lehrplan für den Religionsunterricht an Volksschulen, wie es das Religionsunterrichtsgesetz vorschreibt. Der Staat übt hier keine eigene Regelungsmacht aus, sondern erfüllt eine Veröffentlichungspflicht; Religionsunterricht ist ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht der Religionsgemeinschaften.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Volksschule (Grundschule) wurde von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2008 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz