Lehrplan – buddhistischer Religionsunterricht
· K · BGBl. II Nr. 241/2008 · in Kraft seit 2008-07-09
70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Bekanntmachung des von der Buddhistischen Religionsgesellschaft erlassenen Lehrplans nach dem Religionsunterrichtsgesetz. Legitime Umsetzung des konfessionellen Unterrichts.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die nachstehend genannten Lehrpläne für den buddhistischen Religionsunterricht wurden vom Sangharat der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 14.11.2024 20005883 NOR40266263
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz